Finanzielle Sicherstellung des Lebensstandards nach dem Ende der Erwerbstätigkeit. Die Höhe des sicher zu stellenden Lebensstandards ist von der betroffenen Person grundsätzlich selbst bestimmbar, doch gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei Trägern anderer Versorgungssysteme, wie z. B. der Beamtenversorgung, Leistungsbegrenzungen, sodass i. d. R. Beträge unterhalb des letzten Nettoeinkommens vor dem Eintritt in den Ruhestand als Altersrente oder Pension gezahlt werden.
Deshalb baut die private Altersvorsorge auf gesetzlichen Leistungen auf. Nur beide Vorsorgeformen zusammen - ggf. ergänzt durch betriebliche Leistungen - sichern einen genügend hohen Lebensstandard im Alter. Problematisch ist allerdings die Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch wiederholte Reformen des Rentensystems versuchte der Gesetzgeber, aktuellen demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Mit der jüngsten Reform zum 01.01.2002 traten die folgenden Regelungen in Kraft:
Die Altersversorgung stellt ein wichtiges Motiv für den Abschluss einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung dar. Diese Versicherungen sind in besonderer Weise zum Aufbau einer selbst bestimmten Altersversorgung geeignet, da sie gegenüber alternativen Kapitalanlagen eine besonders hohe Sicherheit auf den verzinsten Rückerhalt der eingezahlten Beiträge bieten.