Kombination von Elementen der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung in einem Vertrag. Solche Lebensversicherungen werden vor allem von britischen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Tätigkeit dieser Gesellschaften ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angemeldet, ihre Überwachung erfolgt aber durch die Versicherungsaufsicht im Heimatland. Für die inländischen Verträge gilt allerdings deutsches Recht.
Britische Lebensversicherungen arbeiten ohne garantierte Verzinsung (Rechnungszins), können aber bis zu 100 % der Kapitalanlage in Aktien halten und deshalb mit niedrigen Rückkaufswerten aufgrund möglicher Kursschwankungen kalkulieren. Diese Punkte haben in der Vergangenheit zu höheren Renditen als bei deutschen Anbietern geführt. Zudem können - im Gegensatz zur fondsgebundenen Lebensversicherung - einmal zugesagte Jahreszinsen nicht mehr rückgängig gemacht werden.Beiträge zu britischen Lebensversicherungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.