Ergänzende Altersvorsorge zur bisherigen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Demnach soll deren umlagefinanziertes System durch freiwillige, staatlich geförderte Beiträge ergänzt werden, die im Wesentlichen zur Schließung der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) neu entstehenden Lücken im bisher üblichen Vorsorgekonzept ("Drei-Säulen-Theorie") dienen.
Bei der "Riester-Rente" handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die mit staatlichen Leistungen gefördert werden. Die "Riester-Rente" vereinigt somit Züge der GRV mit denen der privaten Altersvorsorge. Der Begriff selber leitet sich ab vom Bundesarbeitsminister Walter Riester, in dessen Amtszeit diese staatliche Förderung eingeführt wurde.