Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten, die bei der Heilbehandlung der versicherten Person (i.d.R. zugleich der Versicherungsnehmer) aufgrund von Krankheiten und Unfällen entstehen. Als Versicherungsfall gelten auch
Privat krankenversichert sind vor allem Personen, für die keine Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht - wie z.B. Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2011: monatlich 4.125 EUR im gesamten Bundesgebiet) oder Selbstständige. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Krankenversicherungsbedingungen (AKB).