Besondere Form der Lebensversicherung, die nur den Todesfall einer versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme versichert. Der Versicherungsfall ist der Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit. Dann bekommt die bezugsberechtigte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Die Versicherungssumme kann über die Laufzeit fallend, gleich bleibend oder steigend vereinbart werden. Eine Kapitalbildung findet dagegen nicht statt.Die Versicherungsgesellschaft kann je nach Eintrittsalter und Höhe der beantragten Versicherungssumme eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt i. d. R. die Gesellschaft, wenn der Antragsteller einen Jahresmindestbeitrag nicht unterschreitet.
Die Risikolebensversicherung (RLV) ist die kostengünstigste Form der finanziellen Absicherung im Todesfall. Daneben dienen RLV oftmals zur Absicherung von Darlehen. Zudem wird oftmals ein Umtauschrecht angeboten, wodurch eine RLV innerhalb von zehn Jahren und ggf. ohne Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden kann. Zur Risikolebensversicherung können außerdem Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.